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Vollzugslockerung

Begriffserklärungen

Während des Vollzugs kann der Häftling unter gewissen Bedingungen eine Lockerung erzielen.

Der Sinn darin besteht, die sozialen Bindungen aufrecht zu erhalten. Unter Gewissen Umständen kann ein Häftling einen Hafturlaub antreten. Dieser Hafturlaub ist über die Nacht gesehen und der Häftling muss sich strikt an gewisse Regeln halten.

Meist tritt ein Fall von Hafturlaub bei schwerer Krankheit oder Tods eines Angehörigen auf. Natürlich dürfen diese Hafturlaube nur dann ausgesprochen werden, wenn keine Gefahr besteht zur Flucht und weiteren Straftaten. Hierzu muss der Psychologe ein positives Attest von Häftling abgeben.

Eine Lockerung ist auch möglich unter Aufsicht, wenn ein Fall zur Außenbeschäftigung vorliegt. Entweder mit oder ohne Aufsicht eines Vollzugsbediensteten. Dieses fällt unter den Begriff Ausführung. Dieses findet zu einer bestimmten Tageszeit statt.

Dieses wird den Häftling aber nur dann gewährt wenn während der Haft keine Verfehlungen stattfinden. Die folgenden Personen sind davon ausgeschlossen; die in der Vergangenheit die Lockerung missbraucht haben, die noch mehr als 18 Monate zu verbüßen haben und bei denen Flucht- oder Suchtgefahr besteht.

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